Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

CO CONCEPT ist bemüht, seine Webseiten und deren mobile Anwendung in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten von CO CONCEPT mit allen Unterseiten.

I. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten einschließlich der mobilen Anwendung sind teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

II. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
    • Auf den Webseiten, die Videos oder Audiodateien enthalten, fehlen häufig Untertitel. Es fehlt eine genaue Beschreibung des Inhalts bzw. eine Transkription.
    • Der HTML-Quellcode weist auf einigen Webseiten Syntaxfehler auf.
    • Einige deutschsprachige Seiten können Texte mit englischsprachige Begriffe enthalten, die nicht als solche gekennzeichnet sind.         
    • Es liegen vereinzelt Informationen vor, die ausschließlich über eine Grafik ohne Textalternativen oder eine Textbeschreibung vermittelt werden.
    • Dokumente, die heruntergeladen werden können, sind nicht immer mit dem Dateityp gekennzeichnet, in dem sie vorliegen.
  2. Diese Inhalte fallen nicht in die Anwendbarkeit der anwendbaren Rechtsvorschriften:
    • Webseiten anderer Domains, die mit den Webseiten von CO CONCEPT verlinkt sind.  

III. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt im Oktober 2023 überprüft.

IV. Rückmeldung und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten unserer Webseiten aufgefallen sind, melden Sie sich bitte bei:

CO CONCEPT S.à r.l.
17, rue Glesener
L-1631 Luxemburg
Phone:  +352 29 52 35
E-Mail: info@coconcept.lu

V. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den  in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an CO CONCEPT wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls CO CONCEPT nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vor-gesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.