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Gartenlust schafft es auf das Titelblatt der Bild am Sonntag

Kleingartenvereine gibt es in ganz Deutschland, und sie prägen mit ihren höchstens 400m² großen Parzellen eine ganz eigene Gartenkultur. Mit Schrebergärten, die vorrangig der Erholung dienen, das stellt der Artikel klar, haben die rund 5 Millionen Kleingärtner weniger zu tun.

Ihre Gartenflächen unterliegen dem Bundesklein­gartengesetz, das neben der Eigen-versorgung mit Obst, Gemüse und Blumen u.a. genaue Vorschriften zur Anlage und Nutzung der Parzellen vorsieht: der Garten muss etwa in einer sogenannten Kleingarten-Anlage liegen und errichtete Laube dürfen nicht größer als maximal 24m² sein.

Weitere Regelungen ergeben sich oft aus der Gartenordnung der Kleingartenvereine. So zum Beispiel, dass eine bestimmte Mindestfläche für Obst- und Gemüsepflanzungen vorzusehen ist, Wege aus einheitlichem Material beschaffen sein müssen und Höhe der Hecken noch einen Einblick auf das Grundstück gewähren soll. – Doch eines bleibt bei dem Artikel unerwähnt:

das Völkchen der Freizeitgärtner ist wesentlich bunter gemischt: Während die einen Ordnung und klare Regeln etwa in Kleingartenanlagen bevorzugen, widmen sich andere mit viel Muße ihrem Privatgarten – mal mit und mal ohne Eigenanbau – hinzu kommen die Balkon- und Fensterbank-Gärtner, die Stadtrandgärtner, die auch gerne einmal eine Kooperation mit örtlichen Erwerbsgärtnern und Landwirten eingehen, die Urban-Gardening Aktivisten und ebenso die Gruppe der Guerillia-Gardeners. –

Kurzum der professioneller Gartenbau hat noch viel mehr Anlass dazu, sich an der „neuen Lust“ des Gärtnerns zu erfreuen, denn sie hat weitaus mehr Anhänger erfasst als die besagten 5 Millionen. Und sie breitet sich aus und ist ein Thema, das den Nerv der Gesellschaft trifft.